Desinfektionsmittel aus der Region
Die Firma etol stellt das Desinfektionsmittel Doyen E80 im Rahmen der Corona-Öffnungsklauseln im Biozid-Bereich her und bietet dieses den lokalen und regionalen Unternehmen zur Unterstützung während Corona an.
Im Produktblatt sind alle Informationen zusammengefasst.
Die Ansprechpartnerin bei der Firma etol ist Frau Rico.
E-Mail: silvia.rico-gomez(@)etol-oberkirch.de
Tel: +49 7802 9265-152
Preisliste zzgl. MwSt.:
Kartons | Stk. | Angebot pro Stk inkl. Fracht |
1 | 12 | 3,00 Euro |
2 | 24 | 2,50 Euro |
4 | 48 | 2,30 Euro |
16 | 192 | 2,30 Euro |
28 | 336 | 2,30 Euro |
56 (1 Palette) | 672 | 2,15 Euro |

Maskenpflicht
Eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung muss getragen werden
- bei der Nutzung des öffentlichen und des touristischen Personenverkehrs (Eisenbahnen, Straßenbahnen, Busse, Taxen, Passagierflugzeuge, Fähren, Fahrgastschiffe und Seilbahnen), an Bahn- und Bussteigen, im Wartebereich der Anlegestellen von Fahrgastschiffen und in Bahnhofs- und Flughafengebäuden,
- in Friseur-, Massage-, Kosmetik-, Nagel-, Tattoo- und Piercingstudios und in medizinischen und nicht medizinischen Fußpflegeeinrichtungen,
- in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe und der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sowie in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes,
- in Einkaufszentren und Ladengeschäften und
- von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Freizeitparks, Vergnügungsstätten, Beherbergungsbetrieben und im Gaststättengewerbe bei direktem Kundenkontakt.
- In Fußgängerzonen und auf Märkten, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
- Beim Betreten von öffentlichen Einrichtungen.
Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht nicht
- für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,
- für Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist,
- für Beschäftigte, sofern sich an deren Einsatzort keine Kundinnen und Kunden oder Besucherinnen und Besucher aufhalten,
- in Praxen und Einrichtungen, sofern die Behandlung, Dienstleistung oder Therapie dies erfordert,
- bei der Inanspruchnahme von gastronomischen Dienstleistungen im öffentlichen oder touristischen Personenverkehr oder in Einkaufszentren oder Ladengeschäften oder
- wenn ein anderweitiger mindestens gleichwertiger Schutz für andere Personen gegeben ist.
- Wenn medizinische Gründe dagegen sprechen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Maskenpflicht.
Jeder kann sich eine eigene Maske herstellen. Schnittmuster finden Sie in unseren Serviceangeboten.
In folgenden Oberkircher Geschäften können Sie Mund- und Nasenmasken erwerben:
- Alfred Apelt GmbH (An der Rench 2) - Telefon: 07802 80 70
- Apotheke am Marktplatz (Am Marktplatz 8) - Telefon: 07802 91 79 560
- Bongas (Raiffeisenstraße 13) - Telefon: 07802 70 40 640
- Burgapotheke (Renchener Straße 1) - Telefon: 07802 37 00
- Delphinen Apotheke (Hauptstraße 22) - Telefon: 07802 33 91
- La Toscana (Obere Grendelstraße 14) - Telefon: 07802 8 24 20
- Marienapotheke Hauptstraße 52) - Telefon: 07802 93 490
- Mode aus Meisterhand (Schneiderei Hollnberger) (Renchener Straße 4) - Telefon: 07802 700 95 07
- Reformhaus Bacher (Hauptstraße 50a) - Telefon: 07802 700 93 98
- Sanitätshaus Labianca (Am Marktplatz 4) - Telefon: 07802 70 57 170