Aktuelle. Informationen
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24.01.2023
In seiner Sitzung am 24. Januar hat das baden-württembergische Landeskabinett einer Änderung der Corona-Verordnung zugestimmt. Sie tritt am 31. Januar in Kraft. Damit entfällt die Maskenpflicht unter anderem im öffentlichen Personennahverkehr sowie für Personal in Arztpraxen.
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16.11.2022
Das Sozialministerium hat die Corona-Verordnung Absonderung angepasst. Statt der Isolationspflicht gilt nun eine Maskenplicht bei Kontakt mit nicht zum Haushalt gehörenden Personen.
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12.01.2023
Das Kreisimpfzentrum in Lahr ist seit dem 30. Sepetmber 2022 geschlossen. Das Impfgeschehen geht somit in die Regelversorgung über und wird fortan primär von der niedergelassenen Ärzteschaft übernommen.
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19.09.2022
Der Ortenaukreis informiert nochmals über die neuen Öffnungszeiten des Kreisimpfzentrums (KIZ) in Lahr. Dieses ist im September jeden Freitag zwischen 14:00 und 19:00 Uhr geöffnet, an den Samstagen bleibt das KIZ fortan geschlossen.
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17.09.2022
Nachdem auch der Bundesrat am 16. September dem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt hat, soll es in Baden-Württemberg ab 1. Oktober 2022 eine neue Corona-Verordnung geben. An den bisherigen Regeln soll sich jedoch zunächst nichts ändern. Das Land behält aber die Infektionslage weiter genau im Blick.
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10.08.2022
Zum 1. August 2022 wurden in Frankreich weitgehend die Vorgaben im Zusammenhang mit der Eindämmung der Corona / COVID-19-Pandemie aufgehoben.
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02.08.2022
Die Öffnungszeiten des Kreisimpfzentrums in Lahr werden dem Bedarf entsprechend angepasst. Aufgrund der sehr guten Resonanz und der allgemein steigenden Impfzahlen öffnet das Kreisimpfzentrum vorerst dauerhaft wieder samstags zwischen 14:00 und 19:00 Uhr.
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29.06.2022
In Baden- Württemberg müssen Bürger von Freitag. 1. Juli 2022, an für einen anlasslosen Corona-Test drei Euro zuzahlen. Die Regelung soll Milliardenkosten für den Bund reduzieren.
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16.05.2022
In Frankreich entfällt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Nahverkehr seit dem 16. Mai 2022. Die französische Gesundheitsbehörde empfiehlt allerdings, in Bahnen und Trams freiwillig weiterhin eine entsprechende Maske zu tragen.
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03.05.2022
Das Land Baden-Württemberg hat die Isolations- und Quarantäneregeln geändert. Nun beträgt die Isolation für positiv getestete Personen im Regelfall nur noch fünf Tage. Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige entfällt.