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Aktuell liegt die Sieben-Tage-Inzidenz über 100
Informationen für Musikvereine
Folgende Regelungen gelten landesweit bei einer Sieben-Tage-Inzidenz kleiner 50
- Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen sowie Musikvereine dürfen Einzelunterricht und Unterricht für Gruppen bis zu fünf Kindern bis einschließlich 14 Jahren durchführen. Dies gilt nicht für Tanz- und Ballettunterricht.
Folgende Regelungen gelten für Oberkirch
- Bei Aufnahme eines Unterrichts durch einen Musikverein ist dies beim Fachbereich 4, Sachgebiet "Kultur", 07802 82-245, oder der zuständigen Ortsverwaltung anzumelden. Ein entsprechendes Nutzungskonzept ist vom Vorsitzenden des Vereines gegenzuzeichnen.
Die Inzidenzzahl wird auf der der Internetseite des Ortenaukreises veröffentlicht.
Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes findet sich im Internet unter www.baden-wuerttemberg.de.