Voraussetzung für die Teilnahme an Veranstaltungen
3G-Nachweis
Für die Teilnahme an einer Veranstaltung wird ein Test-, Impf- oder Genesenennachweises benötigt. Dies bedeutet, dass entweder ein negativer, tagesaktueller Schnelltest (maximal 24 Stunden alt, mit Bescheinigung von der Teststelle) oder einen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz (als Nachweis dient, beispielsweise der gelbe Impfpass oder der digitale Impfpass; die letzte erforderliche Impfung muss mindestens vor 14 Tagen erfolgt sein) oder den Nachweis über einen positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt, vorzeigt werden muss.
Ausgenommen von einer Testpflicht sind Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind sowie Schülerinnen und Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule. Als Nachweis bei Schülerinnen und Schülern dient etwa der Schülerausweis, eine Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eine Bescheinigung der Schule oder auch ein Schüler-Abo.
In der Warnstufe (ab Hospitalisierungsinzidenz von 1,5 oder Auslastung Intensivbetten = 250 oder höher) ist als Testnachweis nur ein negativer PCR-Test möglich (3GplusPCR).
In der Alarmstufe I (ab Hospitalisierungsinzidenz von 3,0 oder Auslastung Intensivbetten = 390 oder höher) ist die Teilnahme bei Veranstaltungen ausschließlich mit dem 2-G-Nachweis möglich (2G). Bei Veranstaltungen der Breitenkultur mit Gesang, Blasmusik oder vergleichbaren Tätigkeiten mit Aerosolbelastung in geschlossenen Räumen gilt 2G+.
In der Alarmstufe II (ab Hospitalisierungsinzidenz von 6,0 oder Auslastung Intensivbetten = 450 oder höher) ist der Zutritt bei Veranstaltungen nur für geimpfte oder genesene Personen mit negativem Schnell- oder PCR-Test möglich (2G+).
Maskenpflicht
Das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske ab dem Betreten des Veranstaltungsorts ist verpflichtend. Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind davon ausgenommen. Bei Veranstaltungen im Freien darf die Mund-Nasen-Bedeckung am Sitzplatz abgenommen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 m sicher eingehalten werden kann.
Bei Veranstaltungen im Innenbereich muss die Mund-Nasen-Bedeckung dauerhaft, auch auf dem Sitzplatz bei Einhaltung eines Abstands von 1,5 Metern, getragen werden.
Kontaktdatenerfassung
Zur Möglichkeit der Nachverfolgung von Infektionsketten ist die Stadt Oberkirch dazu verpflichtet, die folgenden Daten aller Besucherinnen und Besucher aufzunehmen: Name, Vorname, Adresse und Telefonnummer. Diese Daten werden vier Wochen gespeichert und anschließend gelöscht. Personen, die diese Kontaktdaten nicht hinterlassen möchten, sind von einer Veranstaltungsteilnahme ausgeschlossen.
Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, sind von Veranstaltungen ausgeschlossen. Ebenso von Veranstaltungen ausgeschlossen sind Personen mit den typischen Symptomen einer Infektion mit dem Corona-Virus, namentlich Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust.
Abstandsregelungen
Die Bestuhlung im Veranstaltungsort ist so ausgerichtet, dass sie den Vorgaben der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg entspricht. Neu ist, dass bei der Bestuhlung der Mindestabstand von 1,5 Metern unterschritten beziehungsweise weggelassen werden darf.
Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist außerhalb des Sitzplatzes im übrigen Veranstaltungsort einzuhalten.
Die Abstandsmarkierungen auf dem Boden, insbesondere vor der Garderobe, sowie Hinweise zur Laufrichtung sind zu beachten.
Abendkasse / Tageskasse
Aufgrund der geltenden Bestimmungen steht lediglich ein begrenztes Kontingent von Eintrittskarten zur Verfügung. Die Besucherinnen und Besucher werden daher gebeten die Billetts im Vorverkauf zu erwerben. So soll eine Schlangenbildung an der Abend-/Tageskasse vermieden werden.
Einlass / Zuteilung der Sitzplätze
Der Einlass ist ab 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn möglich. Über die Sitzplätze wird vorab per Post durch die Stadt informiert.
Hygienemaßnahmen
Entsprechende Hygiene-Hinweisschilder befinden sich am Eingang der Veranstaltungsorte sowie auf den Toiletten.
Desinfektionsmittelspender finden sich an den Eingängen.