Bundesprogramm "Ausbildung sichern"
Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ unterstützt das Bundesbildungsministerium Ausbildungsbetriebe in allen Bereichen der Wirtschaft und ausbildende Einrichtungen in den Gesundheits- und Sozialberufen, die in der aktuellen Situation wirtschaftliche Schwierigkeiten haben, und hilft, dass Auszubildende auch bei pandemiebedingten wirtschaftlichen Schwierigkeiten ihres Ausbildungsbetriebs ihre Ausbildung fortsetzen und erfolgreich abschließen können.
Die Förderung sieht für Betriebe mit maximal 249 Beschäftigten Ausbildungsprämien vor, wenn diese ihr Ausbildungsengagement beibehalten oder steigern. Außerdem sind ein Zuschuss zur Verhinderung von Kurzarbeit in der Ausbildung sowie eine Prämie für die Übernahme von Azubis aus insolventen Betrieben möglich.
Verlängerung und Ausweitung des Bundesprogramms (2. Förderrichtlinine)
Aufgrund der anhaltenden Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie hat die Bundesregierung den mit dem Bundesprogramm gespannten Schutzschirm für Auszubildende länger aufspannt und verbreitert. Das Programm nimmt jetzt auch das Ausbildungsjahr 2021/2022 in den Blick, um die langfristigen Auswirkungen der Corona-Krise zu verringern und den Ausbildungsmarkt weiter zu stärken. Außerdem wird das Programm einem größeren Kreis von Betrieben zugänglich gemacht.
In diesem Jahr stehen hierfür 500 Millionen Euro bereit, und für das Jahr 2022 wurden 200 Millionen Euro reserviert.
Erhöhung der Prämien für die Neueinstellung oder die Übernahme von Auszubildenden, Ausweitung der Förderung zur Vermeidung von Kurzarbeit
Dafür wurden die Förderungen im Rahmen der Ersten Förderrichtlinie, deren geänderte Fassung am 26. März 2021 veröffentlich worden ist, deutlich verbessert:
- Die bisherige Ausbildungsprämie für Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau halten, erhöht sich für das nächste Ausbildungsjahr von 2. 000 Euro auf 4. 000 Euro.
- Die Ausbildungsprämie plus für Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau steigern, erhöht sich für das nächste Ausbildungsjahr von 3.000 Euro auf 6.000 Euro.
- Aber auch der Anreiz, Auszubildende und ihre Ausbilder trotz Kurzarbeit im Betrieb zu halten, ist verbessert worden. Neben dem Zuschuss zur Ausbildungsvergütung gibt es nun auch einen Zuschuss zur Ausbildervergütung.
- Außerdem wurde ein Lockdown-II-Sonderzuschuss (in Höhe von 1.000 Euro) für ausbildende Kleinstunternehmen eingeführt, wenn der Ausbildungsbetrieb im aktuellen Lockdown seine Geschäftstätigkeit nicht oder nur noch im geringen Umfang (wie z. B. beim Außerhausverkauf von Restaurants) wahrnehmen durfte und die Ausbildung dennoch fortgeführt hat.
- Für den Fall, dass ein Ausbildungsplatz wegen Insolvenz des Betriebes verlorengeht, wurden auch Verbesserungen bei den Übernahmeprämien vollzogen; die Förderhöhe verdoppelt sich auf 6.000 Euro. Gefördert wird jetzt auch die Übernahme von Auszubildenden, deren Ausbildungsvertrag pandemiebedingt beendet wird.
>>>Alle Informationen rund um die Antragstellung (Anträge auf Basis der 2. Förderrichtlinine können in Kürze gestellt werden)
Förderung von pandemiebedingter Auftrags- und Verbundausbildung und Zuschüsse zu Prüfungsvorbereitungslehrgängen
In der Zweiten Förderrichtlinine des Bundesbildungsministeriums sind Verbesserungen bei der Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung vorgesehen.
Die Fördervoraussetzungen werden flexibilisiert, die Förderbeträge werden laufzeitabhängig gestaffelt und erhöht und die Förderung wird einem größeren Kreis an Unternehmen zugänglich gemacht. So ist künftig auch die Förderung des Auszubildende zeitweise abgebenden Stammausbildungsbetriebes möglich:
- Zur Unterstützung einer oder mehrerer aufgrund der Pandemiebelastung des Ausbildungsbetriebs kurzfristig notwendigen Auftrags- oder Verbundausbildungen wird nun ein Zuschuss in Höhe von 450 Euro pro Woche, maximal 8.100 Euro gewährt.
- Antragsberechtigt ist entweder der Ausbildungsbetrieb mit bis zu 499 Mitarbeitenden oder – unabhängig von der Größe - der aufnehmende Betrieb oder ein Bildungsträger bspw. eine überbetriebliche Berufsbildungsstätte.
- Die Mindestdauer der förderfähigen Auftrags- und Verbundausbildung beträgt künftig nur noch vier Wochen.
- Eine wiederholte Förderung bis zum Höchstbetrag ist möglich.
Auftrags- und Verbundausbildung bietet sich immer dort an, wo z.B. aufgrund von Kurzarbeit oder infolge der durch das Infektionsgeschehen bedingten zeitlich befristeten Betriebsschließungen die notwendigen Voraussetzungen fehlen, um alle Lehrinhalte abzudecken. In diesen Fällen kann ein Bildungsträger oder ein anderes Unternehmen je nach Vereinbarung einen oder mehrere Teile der Ausbildung übernehmen. Mehr Informationen zur Verbundausbildung finden Sie hier.
Um Auszubildende noch stärker bei dem erfolgreichen Abschluss ihrer Berufsausbildung unter die Arme zu greifen, sollen im Jahr 2021 außerdem besonders pandemie-betroffene Betriebe mit Zuschüssen zu den Kosten für externe Prüfungsvorbereitungslehrgänge unterstützt werden, wenn sie ihren Auszubildenden Plätze in solchen -auch digitalen - Lehrgängen zur Verfügung stellen. Dafür können Ausbildungsbetriebe je Auszubildender/n einmalig 50 Prozent der Kosten für einen Vorbereitungslehrgang erhalten, maximal jedoch 500 Euro.
>>>Alle Informationen rund um die Antragstellung (Anträge auf Basis der 2. Förderrichtlinine können in Kürze gestellt werden)