Oberkirch Corona

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Grundsicherung für Kleinunternehmen und Soloselbständige

Der Zugang in die Grundsicherungssysteme wird vorübergehend erleichtert. Die Leistungen sollen schnell und unbürokratisch zugänglich gemacht werden. Auf eine Vermögensprüfung wird vorübergehend verzichtet und die tatsächlichen Wohnungskosten werden voll übernommen. Dafür sind in dem Bewilligungszeitraum vom 1. März 2020 bis 30. Juni 2020 Änderungen vorgesehen.

Alle Informationen zur Antragstellung und Antragsberechtigung finden Sie auf den Seiten der Bundesagenturnfür Arbeit unter Corona-Grundsicherung.

 

Das für Oberkirch zuständige Jobcenter Ortenaukreis erreichen Sie unter 

 

Die Bundesagentur für Arbeit hat eine gebührenfreie Hotline zum Thema Grundsicherung eingerichtet 

  • Telefon: 0800 45 55 523