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Härtefallhilfen für Unternehmen und Selbständige

Der Bund hat mit den Überbrückungshilfen I bis III, der Neustarthilfe für Soloselbständige sowie der November- und Dezemberhilfe wirtschaftliche Hilfsprogramme für Unternehmen und Selbständige geschaffen. Eine Übersicht mit „Entscheidungsfinder“ zum passenden Programm hat das Bundeswirtschaftsministerium auf seiner Internetseite veröffentlicht. Das Land flankiert diese Hilfen durch die Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe I und II. 

Daneben haben sich Bund und Land auf Härtefallhilfen geeinigt. 
  
Die Härtefallhilfen richten sich an Unternehmen und Selbstständige, die coronabedingt in eine existenzbedrohende wirtschaftliche Lage geraten sind und die innerhalb des Förderzeitraums keinen Zugang zu anderen Corona-Hilfsprogrammen des Bundes, des Landes und der Kommunen haben. Erforderlich ist, dass mit der Beihilfe eine Existenzbedrohung abgewendet werden kann. 

Für das Land Baden-Württemberg stehen insgesamt bis zu 195,2 Millionen Euro zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt jeweils hälftig durch das Land und den Bund. Für eine Beratung wird auf die Hotlines der Industrie- und Handelskammern verwiesen. 

Laufzeit verlängert

Das Wirtschaftsministerium kündigte an, dass der bislang am 30. Juni 2021 endende Förderzeitraum bis zum 30. September 2021 verlängert wird. 
eine Änderung der VwV Härtefallhilfen vollzogen wird. 

>>>Detaillierte Informationen zu den Härtefallhilfen
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