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Soforthilfe Corona | Rückzahlungsverfahren

Mit Ausbruch der Corona-Pandemie wurden im Frühjahr 2020 die ersten erheblichen Einschränkungen umgesetzt, die viele Unternehmen wirtschaftlich sehr stark belastet haben. Bund und Land haben zahlreiche Hilfsprogramme zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen aufgelegt. Das erste dieser Hilfsprogramme war die Soforthilfe Corona, die auf Grundlage von Prognosedaten der antragstellenden Unternehmen unbürokratisch ausgezahlt wurde. 

Zum Jahreswechsel 2020/2021 führte die L-Bank ein Rückmeldeverfahren durch, bei dem nach Vorlage der tatsächlichen Umsatzentwicklung im Betrachtungszeitraum der Soforthilfe Corona ein möglicher individueller Rückzahlungsbedarf ermittelt werden sollte. Das Wirtschaftsministerium hat uns darüber informiert, dass aktuell alle Unternehmen und Selbständigen, die einen Rückzahlungsbedarf angegeben haben, von der L-Bank einen Rückforderungsbescheid erhalten, mit dem sie um fristgerechte Erstattung des gemeldeten Betrags gebeten werden.

Leider kam ein vom Wirtschaftsministerium beauftragtes Rechtsgutachten zu dem Schluss, dass der Betrachtungszeitraum der Soforthilfe nicht verändert werden kann, sodass dieser weiterhin drei Monate ab der damaligen Antragstellung umfasst. 

Um eine Gefährdung der Unternehmen zu vermeiden, beinhaltet das Rückzahlungsverfahren folgende Angebote:

  • das Zahlungsziel bzw. die Rückzahlungsfrist wurde auf den 30. Juni 2023 gelegt
  • Möglichkeit der Vereinbarung individueller Stundungen und Ratenzahlungen
  • Verzicht auf Zinserhebung (Voraussetzung: fristgerechte Zahlung oder Stundungsvereinbarung)

Anträge auf Stundung oder Ratenzahlung können frühestens ab dem 1. April 2023, müssen aber spätestens vor Ablauf der Rückzahlungsfrist am 30. Juni 2023 bei der L-Bank gestellt werden. 
Ein Formular zur Beantragung wird ab 1. April 2023 auf der Homepage der L-Bank zur Verfügung stehen.

Für individuelle Fragen zum Rückzahlungsverfahren stehen die Mitarbeitenden der L-Bank wie folgt zur Verfügung.

Ansprechpartner bei der L-Bank:
Hotline: 0721 150-1770
Mail: rueckmeldeverfahren-soforthilfe@l-bank.de

>>Häufig gestellte Fragen zum Rückzahlungsverfahren
>>Informationen zu Stundungsanträgen (mit und ohne Ratenzahlung)