Stabilisierungshilfe für Hotel- und Gaststättengewerbe
Gastronomie und Hotellerie im Land sind in besonderer Weise von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen. Neben staatlich verordneten Beschränkungen, die zur erfolgreichen Eindämmung des Ausbruchs der Pandemie nötig sind, ist es auch der freiwillige Verzicht vieler Gäste auf Restaurantbesuche und Urlaubsreisen, der vielerorts zu erheblichen Umsatzeinbußen führt. Für viele Unternehmen der Branche stellt sich die Frage des wirtschaftlichen Überlebens.
Die Landesregierung reagierte mit der Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe auf die existentielle Notlage in diesem Wirtschaftszweig. Unternehmen, die mindestens 30 Prozent ihres Umsatzes mit einer Tätigkeit im Hotel- oder Gaststättenwesen erwirtschaften, können für einen bis zu dreimonatigen Förderzeitraum zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 unterstützt werden. Der Zuschuss ist eine Einmalzahlung, die sich an der Betriebsgröße und dem Liquiditätsengpass im Betrieb orientiert.
Die Antragsfrist wurde bis bis zum 31. Dezember 2020 verlängert.
Bei Fragen und Unterstützungsbedarf erhalten Sie Hilfestellung bei:
- IHK Südlicher Oberrhein: 0761 3858-823 und 0761 3858-824
- Stadt Oberkirch, Wirtschaftsförderung: 07802 82-250
Um die Stabilisierungshilfe zu erhalten, müssen Sie folgende Unterlagen vollständig auf dem Antragsportal hochladen:
- Das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular
- Anlage 1 - Liquiditätsplanung für den beantragten Förderzeitraum (hierfür gibt es kein Formular)
- Anlage 2 - Bescheinigung einer beratenden dritten Person über die Liquiditätsplanung
Für die Anlagen 1 und 2 benötigen Sie die Unterstützung einer beratenden dritten Person. Das können alle Personen sein, die nach § 3 Steuerberatergesetz „zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen befugt“ sind – beispielsweise Steuerberater, Rechtsanwältinnen, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüferinnen.
W I C H T I G: Bitte laden Sie Ihren Antrag erst hoch, wenn er vollständig ausgefüllt ist und beide Anlagen vorliegen!
Informationen und Downloads
Alle Informationen zu Förderinhalten, Antragsverfahren und Rahmebedingungen finden Sie auf folgenden Seiten:
- FAQs zur Stabilisierungshilfe
- Wirtschaftsministerium - Informationen rund um die Stabilisierungshilfe
Schnellzugriff auf wichtige Unterlagen
- Antragsformular
- Bescheinigung (Anlage 2 zum Antrag)