Oberkirch Corona

Seitenbereiche

Navigation

Seiteninhalt

Tilgungszuschuss Corona III - Verlängerung der Antragfrist bis 30.06.2022

Die Landesregierung hat den Tilgungszuschuss Corona III für Unternehmen und Soloselbständige hart getroffener Dienstleistungsbranchen wie Schaustellergewerbe und Marktkaufleute, Veranstaltungs- und Eventbranche sowie weitere von der Corona-Krise betroffenen Branchen bis zum 30. Juni 2022 verlängert. 
Beim Tilgungszuschuss Corona III wurde außerdem der Zugang zusätzlich erleichtert. Der zur Antragstellung qualifizierende Umsatzrückgang wurde von 60 auf 50 Prozent im Vergleich zum Referenzzeitraum im Jahr 2019 abgesenkt. Das Programm ist kumulierbar mit den Überbrückungshilfen des Bundes. Gefördert werden die Tilgungsraten im Förderzeitraum Januar 2022 bis Juni 2022. Die Anträge können ab April 2022 gestellt werden.

>>>Weitere Informationen