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Land verlängert Corona-Basisschutzmaßnahmen bis zum 30. Mai 2022
Artikel vom 28.04.2022
Die Landesregierung hat am Dienstag, 26. April 2022, eine Änderungsverordnung beschlossen, mit der die aktuell bestehenden Regelungen beziehungsweise Basisschutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum 30. Mai 2022 verlängert werden. Die Verkündung erfolgt am 29. April 2022 in der Nummer 15 des Gesetzblattes für Baden-Württemberg. Die Verordnung tritt am 2. Mai 2022 in Kraft.
Somit werden auch künftig die Infektionsgefahren insbesondere für vulnerable Gruppen zweckgerichtet und wirksam reduziert. Das dient ebenfalls dazu, die medizinischen Versorgungskapazitäten aufrecht zu erhalten und somit letztendlich die Gesundheit und das Leben der gesamten Bevölkerung zu schützen.
Einzig die Maskenpflicht in Zahnarztpraxen wird aufgehoben, da von Seiten des Bundesgesundheitsministeriums zwischenzeitlich klargestellt wurde, dass die Maskenpflicht nur in Arztpraxen gelten soll.
Die Vorabveröffentlichung der Verordnung auf der Webseite des Landes dient lediglich der Information der Bürgerinnen und Bürger sowie der betroffenen Institutionen und ist keine Verkündung im juristischen Sinne.
Konsolidierte Fassung der Corona-Verordnung, gültig ab 2. Mai 2022 als PDF-Datei: