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Land hob alle Corona-Verordnungen zum 1. März 2023 auf
Artikel vom 01.03.2023
Baden-Württemberg hat zum 1. März 2023 die Corona-Verordnung und damit auch die noch bestehenden Ressortverordnungen aufgehoben. Für den eigenverantwortlichen Schutz vor Infektionskrankheiten gilt unverändert: Wer krank ist, bleibt zuhause.
Lange Zeit war sie das zentrale Regelwerk im Kampf gegen das Coronavirus, nun hat das Land zum 1. März 2023 die Corona-Verordnung für Baden-Württemberg aufgehoben und damit auch alle noch durch diese Verordnung bestehenden Schutzmaßnahmen. Ein entsprechender Beschluss wurde am Dienstag, 28. Februar, durch das Landeskabinett getroffen. Hintergrund ist die Entscheidung des Bundes, auf Grund der weiterhin stabilen Infektionslage, zu diesem Zeitpunkt für Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen die Masken- und Testpflicht auslaufen zu lassen. Die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen will der Bund nach heutigem Stand zum 7. April 2023 abschaffen.
Auch Ressortverordnungen wurden aufgehoben
Neben der Corona-Verordnung wurden auch die noch bestehenden Ressortverordnungen aufgehoben. Diese sind die Corona-Erstaufnahme-Schutz Verordnung, die Corona-Verordnung Schule und die Corona-Verordnung absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen. Insgesamt 70 Corona-Verordnungen wurden seit dem 16. März 2020 von der Landesregierung erlassen, zählt man alle Fachverordnungen der Ministerien dazu, waren es weit über 300.